Dienstag, 08.10.2024 07:26 Uhr

ENA-Redaktionsprozess

ENA verfügt über einen Redaktionsprozess. In diesem Kontext ist es erforderlich, dass ist Ihr Artikel oder Ihre Bilder von Ihnen persönlich verfasst bzw. erstellt und nicht Rechte Dritter verletzt werden. Darüber hinaus sollten Textbeiträge interessant und lesenswert sein. ENA behält sich jederzet das Recht vor, Artikel und Bilder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Artikel und Bilder werden manuell gesichtet und überprüft. Dieser Vorgang kann bis zu 72 Stunden oder länger beanspruchen. ENA übernimmt keine Garantie für Bearbeitungszeiten. Versuche, doppelte Einträge zu erzeugen, werden mit einer Sperre geahndet. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, auch nicht nach einer Veröffentlichung.

Ihre Artikel oder Bilder werden veröffentlicht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind (Auszug)

• Text und/oder Bilder wurden von Ihnen exklusiv für ENA erstellt wurden.
• Sie versichern mit Bestätigung der AGB: Urheberrechte Dritter werden nicht verletzen.
• Sie sind verantwortlich für die Inhalte Ihres Artikels. (im Sinne vom § 10 Abs. 3 MDStV)
• Links zu MFA-Seiten (Made For AdSense bzw. Affiliates) sind nicht gestattet.
• Artikel über Wetten, Betäubungsmittel, Sex und Potenzmittel werden nicht veröffentlicht.
• Artikel dürfen keine reine Werbesprache beinhalten.
• Artikel müssen informativ sein und dem Leser einen Mehrwert bieten.
• Reine Werbebotschaften werden nicht veröffentlicht.
• Sie dürfen in Ihrem Fachpublikation einen Textlink setzen.
• Textlinks können aus einem Wort oder mehreren beliebig lautenden Wörtern bestehen.
• Ihr Artikel/Bericht muss mindestens 1500 Zeichen bzw. 230 Wörter enthalten.
• Jeder Artikel muss Ihren Namen tragen (neues Telemediengesetz ab 01.03.2007).

Die Urheberrechte an den von Ihnen veröffentlichten Artikeln oder Bildern bleiben weiterhin bei Ihnen. Als Autor, Journalist und ENA-Nutzer bleiben Sie dauerhaft und im vollem Umfang für Ihre Inhalte verantwortlich. ENA stellt nur die Plattform bzw. das technische Umfeld zur Verfügung, auf der Artikel oder Bilder veröffentlicht werden. Als ENA-Nutzer, Journalist und Autor gestattet Sie es jedem Leser wie auch ENA, dass die von Ihnen veröffentlichten Artikel auch auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5 % des Gesamttextes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und außerdem die Quelle benannt (verlinkt) wird.

Vor Veröffentlichung von Artikeln oder Bildern läuft das Prozedere wie folgt ab:

• Journalisten und Autoren können sich kostenlos registrieren
• Über eine Bestätigungsmail wird der Journalist/Autor verifiziert
• Danach kann das ENA-Redaktionssystem genutzt werden  
• Nachrichten, Bilder und Artikel werden nur bei Journalisten/Autoren sofort frei gegeben, 
  die zuvor mindestens 15 Berichte/Fotoserien über ENA veröffentlicht haben

Außerdem: Die Redaktion prüft jeden einzelnen Artikel im Hinblick darauf, ob dieser

• den Pressekodex-Ansprüchen genügt
• inhaltlich korrekt ist
• eine saubere Strukturierung und Formatierung aufweist
• rechtlich bedenkliche Inhalte enthält (Beleidigungen/Schmähkritik etc. sind tabu)

Bei inhaltlichen oder formalen Fehlern oder mangelnden Qualitätsansprüchen wird eine Veröffentlichung abgelehnt. Der Autor erhält allerdings die Möglichkeit der Nachbesserung. Mit der Einreichung und Veröffentlichung eines Beitrages kann es also etwas dauern. Bei Freigabe oder Ablehnung erhalten Sie eine Mitteilung per Email.

Autoren/Journalisten, die wiederholt Beiträge einreichen, die nicht den ENA-Bestimmungen oder inhaltlichen Vorgaben entsprechen, werden vom Redaktionssystem ausgeschlossen.


Wir danken für Ihr Verständnis.
ENA-Redaktionsleitung


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Änderungen an bereits freigeschalteten Artikeln und Haftung

ENA nimmt keine nachträglichen Änderungen an Ihren Artikel oder Bildern vor, auch nicht bei Rechtschreib- oder Tippfehlern oder andere kleinere Korrekturen. Die Korrektur müssen Sie selbst vornehmen und den Artikel bzw. Bilder danach neu einstellen oder zur Freigabe wiederholt vorlegen.

Sie haften für Kosten, welche durch Manipulationen oder durch einen Verstoß gegen die von ihnen akzeptieren ENA-AGBs und ENA-Nutzungsbedingungen entstehen. ENA behält sich Forderungen vor, die durch von ihnen verursachte Manipulationen oder Verstöße gegen die Vertragsbedingungen entstehen. Dies gilt auch für Forderungen Dritter gegenüber ENA, für die Sie als Journalist, Autor oder Nutzer verantwortlich sind.

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